Angebot

Es gibt ausreichend Hundetrainerinnen und Hundetrainer die Gruppen-Kurse anbieten. Daher möchte ich mein Angebot auf Einzelstunden beschränken und mein Wissen ganz exklusiv an Sie weitergeben.

Bei einer Einzelstunde kann man sich ganz individuell auf „das“ Mensch-Hund-Team einstellen und konzentrieren und kommt schneller zu einem effizienten Ergebnis. Die Beratung oder das Training erfolgt in der gewohnten Umgebung Ihres Hundes, dadurch hat das Tier mehr Ruhe und Sicherheit als auf einem fremden Trainingsgelände. Eine reizarme Umgebung ist gerade am Anfang sehr wichtig.

 

Einzeltraining für Welpen

Ich biete Ihnen ein individuelles Einzeltraining
für Ihren Welpen vor Ort, in Ihrer gewohnten Umgebung.

Sie erhalten ein umfassendes Hintergrundwissen
über die einzelnen Phasen im Leben eines Hundes.
Sie lernen alles über den Vertrauensaufbau, die Sozialisation, Stubenreinheit, Erziehung und Beschäftigung oder „erstes alleine bleiben“.

Ernährungsberatung

Ich berate Sie ausführlich zum Thema „Ernährung“ und erkläre Ihnen die Unterschiede zwischen Nass-, Trocken- oder Rohfütterung, völlig wertfrei und unabhängig von den Herstellern und der Futtermittelindustrie.

Gerne unterstütze ich Sie in der Praxis bei der Umsetzung einer artgerechten Rohfütterung.

Bei einer notwendigen Gewichtsreduktion erarbeite ich mit Ihnen zusammen einen speziell auf Ihren Hund abgestimmten Diätplan.

 

Wichtige Informationen!

Sachkundenachweis

Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) schreibt vor, dass für die Haltung bestimmter Hunde ein „Sachkundenachweis“ zu erbringen ist. Diesen benötigen Sie bei der Anmeldung eines solchen Hundes bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Sie benötigen einen Sachkundenachweis für:


Hunde bestimmter Rassen“

(§ 10 LHundG)


Große Hunde“

(§ 11 LHundG)


Alano

American Bulldog

Bullmastiff, Mastiff

Mastino Espanol

Mastino Napoletano

Fila Brasileiro,

Dogo Argentino

Rottweiler

Tosa Inu


sowie deren Kreuzungen untereinander


Widerristhöhe von mindestens 40 cm

und/oder

Gewicht von mindestens 20 kg


Große Hunde“ sind der zuständigen Behörde von der Halterin oder dem Halter anzuzeigen.


Wichtig!


Der Sachkundenachweis ist personenbezogen“. Es ist daher empfehlenswert, dass jeder der einen solchen Hund ausführt auch die entsprechende Sachkunde nachweisen kann.

Die „Sachkundeprüfung“ können Sie nach Terminvereinbarung bei mir ablegen.


Für die Durchführung der Sachkundeprüfung gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 3 e LHundG NRW  erhebe ich eine Gebühr von 25,00 EUR


Sie erhalten 6 Fragebögen mit jeweils 5 Multiple-Choice-Fragen (mehrere Antworten sind möglich) zu folgenden Themenbereichen:


Sozialverhalten
Haltung/Fütterung/Hygiene
Gefahr
Erziehung
Recht

Von den 30 Fragen müssen 20 Fragen richtig beantwortet werden. Nach Beantwortung werden die Fragebögen direkt ausgewertet. Bei Bestehen erhalten Sie eine behördlich anerkannte Bescheinigung, zur Vorlage bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung jederzeit wiederholt werden.

Die Fragebögen finden Sie hier.

Die Antwortbögen finden Sie hier.


Die Sachkundeprüfung für Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG) kann nur beim Veterinäramt abgelegt werden.

Dies gilt für: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.



Gehorsams-/Verhaltensprüfung

Ziel der „Gehorsams-/Verhaltensprüfung“ ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.


Wichtig!


Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden.


Zum Zeitpunkt des Verhaltenstest muss der Hund mindestens 15 Monate alt sein.


Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.


Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin/dem Halter einbezogen werden. Die Namen dieser Aufsichtpersonen sind zu benennen.


Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt, um dort die Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht zu beantragen.


Als anerkannte Sachverständige beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) bin ich befugt, eine „Gehorsams-/Verhaltensprüfung durchzuführen.

Prüfungstermine: Termine nach Vereinbarung - um telefonische Anmeldung wird gebeten.


Weitere Informationen zum Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie hier: Verhaltenstest


Die Verhaltensprüfung für „Gefährliche Hunde“ (§ 3 LHundG), zu denen zählen zum Beispiel Hunde der Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden, kann nur beim Veterinäramt abgelegt werden.